[ Auszug: (1) Leitet der Besitzer das Recht zum Besitz von einem mittelbaren
Besitzer ab, so findet die Vorschrift des § 990 in Ansehung der Nutzungen
nur Anwendung, we ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]