[ Auszug: (1) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben,
so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987,
989. Erfährt ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]