[ Auszug: Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der
Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der
Sache besitzt, ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]