[ Auszug: (1) Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder
der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem
Eigentümer geg ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]