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BGB § 894 Berichtigung des Grundbuchs

BGB § 894 Berichtigung des Grundbuchs

[ Auszug: Steht der Inhalt des Grundbuchs in Ansehung eines Rechts an dem Grundstück, eines Rechts an einem solchen Recht oder einer Verfügungsbeschränkung der in § 892 ... ]