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BGB § 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers

BGB § 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers

[ Auszug: Ist der Gläubiger, dessen Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen w ... ]