[ Auszug: Steht demjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung
betroffen wird, eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des durch
die Vormer ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]