[ Auszug: (1) Die Eintragung einer Vormerkung erfolgt auf Grund einer einstweiligen
Verfügung oder auf Grund der Bewilligung desjenigen, dessen Grundstück
oder dessen R ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]