[ Auszug: Soweit der Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, kann sich der Erbe
des Verpflichteten nicht auf die Beschränkung seiner Haftung berufen ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]