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BGB § 882 Höchstbetrag des Wertersatzes

BGB § 882 Höchstbetrag des Wertersatzes

[ Auszug: Wird ein Grundstück mit einem Recht belastet, für welches nach den für die Zwangsversteigerung geltenden Vorschriften dem Berechtigten im Falle des Erlöschens ... ]