Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

BGB § 874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

[ Auszug: Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezu ... ]