[ Auszug: Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird,
kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die
Eintragungsbewilligung Bezu ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]