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BGB § 869 Ansprüche des mittelbaren Besitzers

BGB § 869 Ansprüche des mittelbaren Besitzers

[ Auszug: Wird gegen den Besitzer verbotene Eigenmacht verübt, so stehen die in den §§ 861, 862 bestimmten Ansprüche auch dem mittelbaren Besitzer zu. Im Falle der Entz ... ]