[ Auszug: Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem
Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als es sich
um die Grenzen des d ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]