[ Auszug: Gegenüber den in den §§ 861, 862 bestimmten Ansprüchen kann ein Recht zum
Besitz oder zur Vornahme der störenden Handlung nur zur Begründung der
Behauptung ge ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]