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BGB § 863 Einwendungen des Entziehers oder Störers

BGB § 863 Einwendungen des Entziehers oder Störers

[ Auszug: Gegenüber den in den §§ 861, 862 bestimmten Ansprüchen kann ein Recht zum Besitz oder zur Vornahme der störenden Handlung nur zur Begründung der Behauptung ge ... ]