[ Auszug: Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der
Weise übernommen werden, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen
Schuldners tri ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer ] [ BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer ] [ BGB Übernahme einer Hypothekenschuld ] [ BGB Einwendungen des Übernehmers ] [ BGB Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten ] [ BGB ]