[ Auszug: Auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten
Erfordernisse werden einbezogen, wenn die andere Vertragspartei mit ihrer
Geltung einverstan ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]