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BGB § 2187 Haftung des Hauptvermächtnisnehmers

BGB § 2187 Haftung des Hauptvermächtnisnehmers

[ Auszug: (1) Ein Vermächtnisnehmer, der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, kann die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtn ... ]