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BGB § 2185 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen

BGB § 2185 Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen

[ Auszug: Ist eine bestimmte zur Erbschaft gehörende Sache vermacht, so kann der Beschwerte für die nach dem Erbfall auf die Sache gemachten Verwendungen sowie für Aufw ... ]