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BGB § 2183 Gewährleistung für Sachmängel

BGB § 2183 Gewährleistung für Sachmängel

[ Auszug: Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist, verlangen, dass ihm anstelle  ... ]