Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2181 Fälligkeit bei Beliebigkeit

BGB § 2181 Fälligkeit bei Beliebigkeit

[ Auszug: Ist die Zeit der Erfüllung eines Vermächtnisses dem freien Belieben des Beschwerten überlassen, so wird die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Beschwerten f ... ]