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BGB § 2177 Anfall bei einer Bedingung oder Befristung

BGB § 2177 Anfall bei einer Bedingung oder Befristung

[ Auszug: Ist das Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet und tritt die Bedingung oder der Termin erst na ... ]