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BGB § 2171 Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot

BGB § 2171 Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot

[ Auszug: (1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches ... ]