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BGB § 2168 Belastung mit einer Gesamtgrundschuld

BGB § 2168 Belastung mit einer Gesamtgrundschuld

[ Auszug: (1) Besteht an mehreren zur Erbschaft gehörenden Grundstücken eine Gesamtgrundschuld oder eine Gesamtrentenschuld und ist eines dieser Grundstücke vermacht, s ... ]