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BGB § 2167 Belastung mit einer Gesamthypothek

BGB § 2167 Belastung mit einer Gesamthypothek

[ Auszug: Sind neben dem vermachten Grundstück andere zur Erbschaft gehörende Grundstücke mit der Hypothek belastet, so beschränkt sich die in § 2166 bestimmte Verpflic ... ]