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BGB § 2161 Wegfall des Beschwerten

BGB § 2161 Wegfall des Beschwerten

[ Auszug: Ein Vermächtnis bleibt, sofern nicht ein anderer Wille des Erblassers anzunehmen ist, wirksam, wenn der Beschwerte nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Bes ... ]