[ Auszug: (1) Eine Zuwendung, die aus dem Gesamtgut der Gütergemeinschaft erfolgt,
gilt als von jedem der Ehegatten zur Hälfte gemacht. Die Zuwendung gilt
jedoch, wenn ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]