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BGB § 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben

BGB § 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben

[ Auszug: (1) Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, dasjenige, was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten als Ausstattung ... ]