[ Auszug: (1) Abkömmlinge, die als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind
verpflichtet, dasjenige, was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten
als Ausstattung ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]