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BGB § 2043 Aufschub der Auseinandersetzung

BGB § 2043 Aufschub der Auseinandersetzung

[ Auszug: (1) Soweit die Erbteile wegen der zu erwartenden Geburt eines Miterben noch unbestimmt sind, ist die Auseinandersetzung bis zur Hebung der Unbestimmtheit ausg ... ]