[ Auszug: (1) Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. Der
Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der
notariellen Beur ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]