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BGB § 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

BGB § 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

[ Auszug: Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist ... ]