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BGB § 1980 Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

BGB § 1980 Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

[ Auszug: (1) Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolven ... ]