Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1979 Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

BGB § 1979 Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

[ Auszug: Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen, wenn der Er ... ]