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BGB § 1978 Verantwortlichkeit des Erben für bisherige Verwaltung, Aufwendungsersatz

BGB § 1978 Verantwortlichkeit des Erben für bisherige Verwaltung, Aufwendungsersatz

[ Auszug: (1) Ist die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so ist der Erbe den Nachlassgläubigern für die bisherige Verwaltung de ... ]