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BGB § 1977 Wirkung auf eine Aufrechnung

BGB § 1977 Wirkung auf eine Aufrechnung

[ Auszug: (1) Hat ein Nachlassgläubiger vor der Anordnung der Nachlassverwaltung oder vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens seine Forderung gegen eine nicht ... ]