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BGB § 1975 Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz

BGB § 1975 Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz

[ Auszug: Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass, wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachla ... ]