Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1957 Wirkung der Anfechtung

BGB § 1957 Wirkung der Anfechtung

[ Auszug: (1) Die Anfechtung der Annahme gilt als Ausschlagung, die Anfechtung der Ausschlagung gilt als Annahme. ... ]