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BGB § 1791b Bestellte Amtsvormundschaft des Jugendamts

BGB § 1791b Bestellte Amtsvormundschaft des Jugendamts

[ Auszug: (1) Ist eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden, so kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden. Das Jugendamt kann von den Eltern des ... ]