[ Auszug: (1) Ist die Vormundschaft nicht einem nach § 1776 Berufenen zu übertragen,
so hat das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des Jugendamts den Vormund
auszuwähl ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]