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BGB § 1766 Ehe zwischen Annehmendem und Kind

BGB § 1766 Ehe zwischen Annehmendem und Kind

[ Auszug: Schließt ein Annehmender mit dem Angenommenen oder einem seiner Abkömmlinge den eherechtlichen Vorschriften zuwider die Ehe, so wird mit der Eheschließung das ... ]