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BGB § 1762 Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form

BGB § 1762 Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form

[ Auszug: (1) Antragsberechtigt ist nur derjenige, ohne dessen Antrag oder Einwilligung das Kind angenommen worden ist. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nic ... ]