[ Auszug: (1) Das Annahmeverhältnis kann nicht aufgehoben werden, weil eine
erforderliche Einwilligung nicht eingeholt worden oder nach § 1760 Abs. 2
unwirksam ist, wen ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]