Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen

BGB § 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen

[ Auszug: (1) Das Annahmeverhältnis kann auf Antrag vom Vormundschaftsgericht aufgehoben werden, wenn es ohne Antrag des Annehmenden, ohne die Einwilligung des Kindes o ... ]