[ Auszug: (1) Sind die Annehmenden mit dem Kind im zweiten oder dritten Grad
verwandt oder verschwägert, so erlöschen nur das Verwandtschaftsverhältnis
des Kindes und s ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]