[ Auszug: (1) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des
anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines
gemeinschaftlic ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]