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BGB § 1749 Einwilligung des Ehegatten

BGB § 1749 Einwilligung des Ehegatten

[ Auszug: (1) Zur Annahme eines Kindes durch einen Ehegatten allein ist die Einwilligung des anderen Ehegatten erforderlich. Das Vormundschaftsgericht kann auf Antrag d ... ]