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BGB § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils

BGB § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils

[ Auszug: (1) Das Vormundschaftsgericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhalte ... ]