[ Auszug: (1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im
Sinne des Sat ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]