[ Auszug: (1) Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein
Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein
gesetzlicher ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]