[ Auszug: Die Annahme darf nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende
Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden
entgegenstehen oder wenn zu be ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]