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BGB § 1741 Zulässigkeit der Annahme

BGB § 1741 Zulässigkeit der Annahme

[ Auszug: (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verh ... ]